Terms of service
AGB der 1A Cal GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 28. März 2025 gelten für sämtliche Geschäfte inkl. sämtlicher Verträge zwischen der 1A Cal GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung maßgebliche Fassung. Die Form des Vertrags ist dabei unerheblich, erfasst werden auch gemischte Verträge, insbesondere auch für die 1A Cal GmbH typisch solche, die neben dem Kauf auch eine Dienstleistung erfordern bzw. neben der Dienstleistung einen Kauf.
(2) Die Geltung der AGB erstreckt sich zudem auf alle zukünftigen Geschäfte und Verträge, sofern zu diesem Zeitpunkt keine neue Fassung in Kraft getreten ist. Dabei ist eine erneute Bezugnahme auf die AGB der 1A Cal GmbH für die Wirksamkeit nicht erforderlich.
(3) Kunden sind Unternehmer und Verbraucher. „Unternehmer“ sind alle natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die überwiegend innerhalb der Geschäftsbeziehung zu uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§14 BGB). „Verbraucher“ sind jegliche natürlichen Personen, die mit uns ein Rechtsgeschäft abschließen und damit überwiegend private Zwecke verfolgen, das heißt das Rechtsgeschäft darf nicht der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit der natürlichen Person zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern, die von unseren AGB abweichen sowie diese ergänzen oder gar diesen entgegenstehen, werden, selbst wenn die 1A Cal GmbH in Kenntnis entsprechender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist, nicht zum Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt, wenn die 1A Cal GmbH der Geltung entgegenstehender, ergänzender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Minderjährige
(1) Die 1A Cal GmbH bietet keine Sachen zum Verkauf/Dienstleistungen an Minderjährige an. Für die Beachtung dieser Maßgabe ist allein der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Vormund verantwortlich.
(2) Sollte der Kunde ein entsprechendes zu § 2 (1) nicht beachten, hat die 1A Cal GmbH das Recht sich unverzüglich vom Vertrag zu lösen (Rücktrittsrecht). Dabei trifft die 1A Cal GmbH keine Haftung, insbesondere nicht für Schadensersatzansprüche, die aus dem Rücktrittsrecht der 1A Cal GmbH resultieren.
§ 3 Vertrag über den Kauf von Sachen
(1) Im Fall des Zustandekommens eines Vertrags, wird dieser mit der 1A Cal GmbH, Falderbaumstraße 23, 34123 Kassel geschlossen.
(2) Die in unserem Webshop eingestellten Waren bilden kein rechtsverbindliches Angebot ab. Es handelt sich dabei jeweils um eine unverbindliche Aufforderung an unsere Kunden für die angezeigte Sache ein Angebot abzugeben – also eine „Bestellung“ auszulösen. Die Bestellung ist sodann das für den Kunden bindende Angebot an die 1A Cal GmbH, welches noch der Annahme durch die 1A Cal GmbH bedarf.
(3) Wenn der Kunde eine Bestellung in unserem Webshop auslöst, erhält der Kunde eine entsprechende Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigung drückt lediglich aus, dass die 1A Cal GmbH das Angebot des Kunden erhalten hat, die 1A Cal GmbH erklärt mit einer Bestellbestätigung keine Annahme eines Angebots.
(4) Die 1A Cal GmbH ist berechtigt sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
(5) Der Leistungsumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der 1A Cal GmbH bestimmt. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden, welche nicht der Schriftform entsprechen bestehen nicht.
(6) Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über den Geschäftsverkehr auf unbestimmte Zeit, auch nach Ende der Geschäftsbeziehung.
(7) Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, ist die 1A Cal GmbH berechtigt, sofern für den Einzelfall keine abweichende Frist vereinbart wurde, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde trägt in diesem Fall den Schaden, welchen dieser durch den eigens verschuldeten Rücktritt zu Lasten der 1A Cal GmbH verursacht hat.
§ 4 Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen
(1) Die 1A Cal GmbH ist berechtigt sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
(2) Der Leistungsumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der 1A Cal GmbH bestimmt. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden, welche nicht der Schriftform entsprechen, bestehen nicht.
(3) Besondere Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Darunter fallen insbesondere für den Einzelfall notwendige Werkzeuge sowie Musterstücke und gleichwertige Arbeitsmittel.
(4) Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über den Geschäftsverkehr auf unbestimmte Zeit, auch nach Ende der Geschäftsbeziehung.
(5) Kommt der Kunden seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, ist die 1A Cal GmbH berechtigt, sofern für den Einzelfall keine abweichende Frist vereinbart wurde, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde trägt in diesem Fall den Schaden, welchen dieser durch den eigens verschuldeten Rücktritt zu Lasten der 1A Cal GmbH verursacht hat.
§ 5 Angebote
(1) Angebote der 1A Cal GmbH sind unverbindlich. Verbindliche Angebote der 1A Cal GmbH sind als solche gekennzeichnet und lösen eine Bindungsdauer der 1A Cal GmbH im zeitlichen Umfang von 4 Wochen nach Angebotsdatum aus. Danach entfällt die Bindung an das Angebot ohne, dass es einer Erklärung hierzu bedarf. Die Bindung entfällt ebenfalls, wenn die 1A Cal GmbH vor Ablauf der 4 Wochen und vor Annahme durch den Kunden ein neues Angebot unterbreitet.
(2) Die 1A Cal GmbH erklärt die Annahme eines Angebots nur durch eindeutiges Verhalten. Eindeutiges Verhalten der 1A Cal GmbH ist eine schriftliche Erklärung und/oder die Übersendung der Ware.
§ 6 Zoll, Preise
(1) Die in unserem Webshop und auf unseren Angeboten angezeigten Preise sind rein Nettopreise und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils geltenden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), die stets nicht inbegriffen ist, berechnet. Zudem sind die Versandkosten und eventuell anfallende Zollgebühren stets nicht inbegriffen.
(2) Zu den Versandkosten ab Sitz der 1A Cal GmbH gehören sämtliche anfallende Kosten – wie Verpackung, Versicherung, Versand, usw. Diese sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen.
(3) Sollten bei den örtlichen Zollbehörden Steuern bzw. Gebühren erhoben werden, sind diese stets vom Kunden zu tragen. Die 1A Cal GmbH übernimmt keine Gebühren welche durch entsprechende Behörden veranschlagt werden.
(4) Zudem ist die 1A Cal GmbH frei von weiteren Kosten, die durch einen Versand von Sachen in das Ausland verursacht werden. Sämtliche hierfür anfallende Kosten trägt der Kunde
(5) Findet eine um mehr als 4 Monate verzögerte Auftragsbearbeitung, welche die 1A Cal GmbH nicht zu vertreten hat, statt, ist die 1A Cal GmbH berechtigt anfallende Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Gleiches gilt für Preise, welche von Dritten erhoben werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum der schriftliche Bestell-/Auftragsbestätigung der 1A Cal GmbH.
§ 7 Zahlungen
(1) Leistet ein Kunde fällige Zahlungen nicht, so behält sich die 1A Cal GmbH vor 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und einen daraus resultierenden Schaden beim Kunden, sofern dieser den Schadenseintritt zu vertreten hat, geltend zu machen.
(2) Bei sämtlichen Zahlungsmodalitäten, außer Rechnungskauf, ist der Kunde verpflichtet den Kaufpreis inkl. anfallender Versandkosten unverzüglich nach Auslösen der Bestellung zu leisten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Erfüllungsort ist stets der Sitz der Hausbank der 1A Cal GmbH.
(3) Ohne Mahnung gerät der Kunden nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei eintretendem Verzug werden sämtliche Zahlungsansprüche der 1A Cal GmbH gegen den Kunden zu sofort fällig.
(4) Eine Zahlung erfolgt per Vorkasse, auf Rechnung oder über unseren Payment Provider PayPal. Die 1A Cal GmbH behält sich die Absicherung des Kreditrisikos ausdrücklich vor und kann nach eigenem Ermessen entscheiden, für die ausgelöste Bestellung Vorauskassezahlung zu verlangen. Dabei ist die vom Kunden vorrangig gewählte Zahlungsmodalität unbeachtlich sowie für die 1A Cal GmbH unverbindlich.
(5) Die 1A Cal GmbH ist berechtigt jederzeit Abschlagszahlungen zu fordern.
(6) Gegenüber Forderungen der 1A Cal GmbH kann nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden bzw. mit solchen, deren Bestehen die 1A Cal GmbH schriftlich bestätigt hat. Die Aufrechnung bedarf der Schriftform.
(7) Gefährdet der Kunde durch die (auch unverschuldete) Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse die Erfüllung des Zahlungsanspruchs, die die 1A Cal GmbH gegenüber dem Kunden hat, ist die 1A Cal GmbH berechtigt unmittelbar die Zahlungsmodalität auf Vorauskasse zu ändern und bei darauffolgender Nichtleistung des Kunden die Ausführung der Bestellung/Dienstleistung für die Zeit bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen sowie noch nicht ausgelieferte Sachen des Kunden zurückzubehalten. Maßgeblich für die Erfüllung des Zahlungsanspruchs ist stets der gesamte Forderungsbetrag. Die 1A Cal GmbH hat vorweg benannte Rechte auch bei eingegangenen Teilleistungen.
§ 8 Lieferung
(1) Von der 1A Cal GmbH angegebene Lieferfristen basieren auf Schätzungen und sind unverbindlich. Es ist nicht möglich Versandlaufzeiten zuzusichern. Die 1A Cal GmbH versendet Sachen, die spezielle Anforderungen an einen sicheren Versand haben, wonach diese Anforderungen die Laufzeiten erheblich beeinträchtigen können. Gegenläufige, ausdrückliche Parteivereinbarungen sind zulässig. Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung/Bereitstellung der Sache/Dienstleistung durch die 1A Cal GmbH. Insbesondere vom Kunden beauftragte Dienstleister liegen nicht in der Risikosphäre der 1A Cal GmbH.
(2) Der Kunde ist bei laufendem Schuldverhältnis verpflichtet Teillieferungen jeweils rechtzeitig abzunehmen. Den Schaden der 1A Cal GmbH durch die verzögerte Abnahme trägt der Kunde. Dabei wird der Schaden auf die Höhe von 0,25% des Nettowarenwerts je Kalendertag bzw. maximal 7,5% des Nettowarenwerts pauschal beziffert, den die 1A Cal GmbH frei geltend machen kann. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist vom Kunden zu führen, sofern dieser sich auf dessen Vorliegen beruft. Änderungen des laufenden Schuldverhältnisses zu sämtlichen liefer- und auftragsspezifischen Details sind der 1A Cal GmbH vom Kunden mindestens 4 Wochen vor Beginn der Änderung anzuzeigen.
(3) Die 1A Cal GmbH ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde hat die dafür anfallenden Kosten jeweils gemäß dieser hier gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen in Form der Ansehung als eigenständiges Geschäft zu tragen.
(4) Bei lagernden Sachen findet eine Bearbeitung der Bestellung frühestens nach erfolgter Zahlung statt. Dies gilt nicht für den Rechnungskauf.
(5) Für den Fall des Eintritts höherer Gewalt bzw. sonstiger Ereignisse jeglicher Art, die durch die 1A Cal GmbH nicht zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferzeiten in angemessenem Umfang. Dabei gilt keineswegs das Betriebsrisiko als Maßstab. Für den Fall des Eintretens vorgenannter Gründe bei Dritten, die für die Geschäftsbeziehung tragend sind (Lieferanten, Zulieferer, Produzenten, usw.), gilt diese Regelung gleichwegs. Diese Reglung findet auch auf alle Arten von Fixgeschäften Anwendung, dem Kunden liegt es dabei nicht auf der Hand sich auf eine Unmöglichkeit zu berufen. Es entstehen keine Ansprüche zwischen den Parteien aufgrund einer hier bezeichneten Verzögerung. Im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als 6 Wochen, sofern diese schriftlich zugesichert wurde, haben beide Vertragsparteien das Recht nach angemessener schriftlicher Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so findet der Gefahrübergang der zufälligen Verschlechterung und/oder des zufälligen Untergangs der Sache erst mit Übergabe der Sache an den Kunden statt. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der 1A Cal GmbH. Dies ist auch auf Teillieferungen anwendbar.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so findet der Gefahrübergang unmittelbar mit Übergabe der Sache an den Versanddienstleister ab Sitz der 1A Cal GmbH statt. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der 1A Cal GmbH. Dies ist auch auf Teillieferungen anwendbar.
§ 10 Eigentum
(1) Die 1A Cal GmbH behält sich das Eigentum an der Sache, welche Vertragsgegenstand ist, bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, vor.
(2) Der Kunde übereignet im Fall der Inanspruchnahme von Dienstleistungen für seine Sachen, das Eigentum an dieser zur Sicherung der Forderung, die die 1A Cal GmbH gegen den Kunden hat, mit Übergabe der Sache an den Sitz der 1A Cal GmbH.
(3) Überlassene Angebote der 1A Cal GmbH sowie sonstige Dokumente des Geschäftsverkehrs verbleiben im Eigentum der 1A Cal GmbH. Es ist dem Kunden nicht gestattet diese an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht. Auf das Urheberrecht der 1A Cal GmbH an sämtlichen Dokumenten (Digital sowie Analog) und Schöpfungen wird ausdrücklich hingewiesen.
(4) Der Kunde hat die 1A Cal GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis über bestehende und entstehende Rechtsposition und daraus resultierende Rechtseingriffe Dritter an vertragsgegenständlichen Sachen (Pfändungen, Antizipierte Übereignungen, usw.) zu setzen. Gleiches gilt für Verschlechterungen der finanziellen Situation des Kunden, die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(5) Sofern der Kunde die erhaltenen Sachen weiterveräußert, bevor diese Sache bzw. die Dienstleistung daran vollständig vom Kunden bezahlt wurde, tritt der Kunde bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Geldforderung in Höhe des ggü. der 1A Cal GmbH seitens des Kunden noch offenstehenden Rechnungsbetrags an die 1A Cal GmbH ab. Die 1A Cal GmbH nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Zu weitergehenden Verfügungen, insbesondere Belastungen, ist der Kunde an der Vorbehaltsware nicht berechtigt.
(6) Sollte der Kunde die Sache, die unter Eigentumsvorbehalt der 1A Cal GmbH steht, be- oder verarbeiten, vermischen, verbinden bzw. aus dieser etwas Herstellen, so erfolgt diese Handlung ohne Ausnahme in jedem Fall im Namen der 1A Cal GmbH. Die 1A Cal GmbH erwirbt in diesem Fall Miteigentum an der neuen Sache im Wertverhältnis nach Maßgabe des Wertes des von der 1A Cal GmbH gelieferten Sache/ausgeführten Dienstleistung. Etwaig anfallende Kosten die der Kunde auf die Vorbehaltsware aufwendet, hat der Kunde vollumfänglich zu tragen, die 1A Cal GmbH ist von sämtlichen, damit verbundenen Kosten freigestellt.
(7) Die 1A Cal GmbH gibt auf vom Kunden schriftlich geäußertes Verlangen Sicherheiten frei, sobald eine Übersicherung in Höhe von 20 Prozentpunkten der zusichernden Forderung vorliegt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften Anwendung.
(2) Angegebene Beschaffenheiten beruhen auf subjektiven Erwägungen der Organe der 1A Cal GmbH. Es handelt sich hierbei um keine Zusicherungen. Es kann stets zu kleineren subjektiven Abweichung, insbesondere bei der optischen Beschaffenheit von Gebrauchtsachen, kommen. Diese für den Gebrauch unerheblichen Abweichungen führen nicht zur Mangelhaftigkeit der Sache. Für detaillierte Angaben ist unser Kundenservice zu kontaktieren. Allein auch nur diese Angaben sind sodann, wenn schriftlich abgegeben, objektiv vom Kunden erwartbar. Die subjektive Beschaffenheit ist ebenfalls allein an den schriftlichen Angaben der 1A Cal GmbH zu messen. Die Internetpräsenz der 1A Cal GmbH ist dabei keines Falls als Schriftform anzusehen.
(3) Erwirbt der Kunde, sofern dieser Verbraucher ist, eine gebrauchte Sache, verjähren Gewährleistungsansprüche von § 11 (1) abweichend bereits nach einem Jahr ab Zustellung der Sache an den Kunden. Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Verbraucher ist nur ausgeschlossen, wenn Gewährleistungsansprüche einen Schadensersatz zur Folge haben und zudem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten vorliegt. Wesentliche vertragstypische Pflichten sind solche, auf die ein durchschnittlicher Verkäufer normalerweise, unter Berücksichtigung des Rechtsgeschäfts nach der Verkehrsanschauung, vertrauen darf – das heißt solche, die die Erfüllung und Durchführung des Vertrags gerade erst ermöglichen.
(4) Die Objektiven Anforderungen für Unternehmer an die gekaufte Sache sind dabei stets an den schriftlichen Angaben der 1A Cal GmbH zu messen. Gleiches gilt für die subjektiven Anforderungen.
(5) Gegenüber Kaufleuten findet § 377 HGB Anwendung. Im Übrigen gilt für Kunden, die Unternehmer sind, eine Verpflichtung, die von der 1A Cal GmbH erhaltene Ware unverzüglich auf Mengen- und Qualitätsabweichungen zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Sache/-n schriftlich anzuzeigen. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung an den Sitz der 1A Cal GmbH entscheidend. Die elektronische Schriftform ist nicht formell wirksam. Nach Verwirkung der Anzeigepflicht, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Der Fristlauf beginnt mit dem Bekanntwerden des Mangels. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung an den Sitz der 1A Cal GmbH entscheidend. Die elektronische Schriftform ist nicht formell wirksam. Der Kunde trägt dabei die vollumfängliche Beweislast für sämtliche Voraussetzungen eines Anspruchs gegen die 1A Cal GmbH. Der Kunde trägt die Beweislast für den Mangel an sich, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die fristgerechte Mängelrüge.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, obliegt das Recht die Wahl zwischen Ersatzlieferung und Nachbesserung zu treffen, der 1A Cal GmbH. Die 1A Cal GmbH hat dabei grundsätzlich drei Nachbesserungsversuche.
(7) Sofern aus Sicht des Kunden die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, hat dieser den entsprechenden Nachweis zu führen. Für ein vorliegendes Verschulden der 1A Cal GmbH im Sinne von Schadensersatzansprüchen trägt der Kunde stets die Beweislast.
(8) Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, Verwendung, übermäßige Verwendung, natürliche Abnutzung (Verschleiß) oder nachlässige Behandlung, fehlende Wartung, unsachgemäße Wartung oder ungeeignete Nutzung von Betriebsmitteln oder Nutzung außerhalb der vom Gerät spezifisch geforderten Betriebsumgebung, verursacht werden haftet die 1A Cal GmbH nicht. Gleiches gilt, wenn ein Schaden oder Mangel durch einen Dritten verursacht wurde, auf ein Verschulden des Dritten kommt es dabei nicht an, die Ursächlichkeit ist entscheidend.
§ 12 Haftung
(1) Im Übrigen ist die Haftung der 1A Cal GmbH, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dabei sind Schäden sowie auch Folgeschäden und weiterfressende Schäden erfasst. Anderes gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit durch die 1A Cal GmbH.
(2) Der Haftungsausschluss erfasst auch sämtliche Personen, welche durch und für die 1A Cal GmbH tätig werden im Rahmen derer persönlichen Haftung.
(3) Die Haftungsgrenze der 1A Cal GmbH bestimmt sich durch den typischerweise vorhersehbaren Schaden und übersteigt in keinem Fall die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der 1A Cal GmbH. Auf Anfrage erteilt die 1A Cal GmbH hierüber schriftliche Auskunft.
§ 13 Gerichtsstand, Recht
(1) Ist der Kunde Kaufmann, Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der 1A Cal GmbH vereinbart.
(2) Es gilt das Deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Verbraucher gilt die Wahl des Rechts nur insoweit, als der gewährte Schutz Ihnen nicht durch zwingende Normen des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Gemäß des Erfüllungs- und Leistungsortes in Kassel ist bei Streitigkeiten zwischen den Parteien stets Kassel der örtlich zuständige Gerichtsstand.
§ 14 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar oder werden sie dies im Nachhinein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt wird, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann
(2) Sämtliche Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.